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Passive 2,00€
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Kinder bis einschließlich 17 Jahre 7,00€
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Behindertensport 7,00€
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Erwachsene ab 18 Jahre 9,00€
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Gesundheitssport 12,50€
...ohne Kassenzuschuss!
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Gesundheitssport 7,50€
...mit Kassenzuschuss!
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Familienbeitrag 19,00€
...ab 3 Familien- Mitglieder!
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Sonderbeitrag bei Familien 3,50€
Bei Gesundheitssport ohne Verordnung zzgl.→ 3,50€ je teilnehmendes Mitglied!
Wichtige Hinweise:
- Die Beiträge werden halbjährlich im März und September durch Sepa- Lastschriftverfahren eingezogen.
- Barzahlungen oder Daueraufträge können nicht berücksichtigt werden!
- Kündigungen sind nur zum 30.06. und 31.12. des Jahres möglich und sind schriftlich oder per e- Mail an die Geschäftsstelle zu richten! (Kündigungsbestätigungen werden nur bei Kündigung per Mail gesendet!!!)
- Der Verein behält sich vor
– bei Wechsel „Kinder u. Jugendliche bis einschl. 17 Jahre“ auf „Aktive Mitglieder ab 18 Jahre“
– bei Gruppenwechsel in die Gruppen des Gesundheitssports
– nach Beendigung der Kassenverordnung im „Gesundheitssport“
den Beitrag automatisch anzupassen!
Aufnahmeantrag
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Datenschutz
Viel Spaß beim Lesen!
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Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter Vechta. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Diese Familien sollten sich an die Kreise oder kreisfreien Städte (Rathaus, Familienbüro) wenden und hier Ihren Antrag einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Familienbüro in Ihrer Gemeinde/ Stadt z.B. der Stadt Damme Ansprechpartner im Familienbüro Damme (Mühlenstraße 18, 49401 Damme) Zimmer 23, Tel. 05491/662-23
Wem und wie hilft die Stiftung „Familie in Not“
Wer kann sich an die Stiftung wenden?
Die Stiftung fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.
Wann hilft die Stiftung?
Die Stiftung hilft, wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten, z.B. bei Eintritt eines Todesfalles, schwerer oder lang dauernder Krankheit, bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes, bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Trennung vom Partner oder der Partnerin, sofern von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist. Die Stiftung fördert die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Sie wieder auf eigenen Beinen stehen können.