Informationen zur Datenerhebung und Datenweitergabe zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport/ Funktionstraining
Funktionstraining?
Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Leitung vor allem durch Physiotherapeuten/-innen / Krankengymnasten/-innen / Ergotherapeuten/-innen im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken. Neben den bewegungstherapeutischen Übungen können Gelenkschutzmaßnahmen und die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens Bestandteil des Funktionstrainings sein.
Funktionstraining kann bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane verordnet werden. Diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Übungseinheit umfasst mindestens 30 Minuten in den Trockengymnastik-Gruppen und mindestens 15 Minuten in den Wassergymnastik-Gruppen.
Was müssen Sie tun?
Wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Funktionstraining sieht, wird das Formular „Muster 56″ ausgefüllt.
Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse. Vor dem Beginn des Funktionstrainings muss eine Kostenübernahmebestätigung vorliegen (Genehmigung). Die Kasse prüft den Antrag und genehmigt. Bei Verordnungen, für die die Rentenversicherung zuständig ist, entfällt diese Bestätigung. Mit der Verordnung ist die Kostenzusage verbunden.
Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie eine Funktionstrainings-Gruppe bei uns im Verein auswählen und mit dem Sporttreiben beginnen.
Welche Kosten entstehen Ihnen?
Die Vergütung für die Teilnahme am Funktionstraining ist zwischen den Sportverbänden und den Leistungsträgern vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Funktionstraining machen wollen, eine genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie. Die Übungseinheit umfasst hier bei Trockengymnastik 30 Minuten und bei Warmwassergymnastik 15 Minuten. Möchten Sie darüber hinaus Leistungen oder Angebote des Vereins in Anspruch nehmen, ist eine freiwillige Mitgliedschaft mit den unter „Beiträge/ Anmeldung“ festgelegten Beitragssätzen erforderlich.
Rehasport?
Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z.B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken. Auch Maßnahmen, die einem krankheits- / behinderungsgerechten Verhalten und der Bewältigung psychosozialer Krankheitsfolgen dienen (z.B. Entspannungsübungen), sowie die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen können Bestandteil des Rehabilitationssports sein. Die einzelnen Maßnahmen sind dabei auf die Erfordernisse der Teilnehmer/-innen abzustellen.
Vom Funktionstraining/ Rehasport ausgeschlossen sind Maßnahmen,
– die vorrangig oder ausschließlich auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen (z. B. Rollstuhlkurse),
– die vorrangig oder ausschließlich Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen,
– die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte,
– Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten.
Eine Ausnahme stellt insoweit das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen dar.
Alle Angebote bei uns im Funktionstraining/ Rehasport sind qualitätsgesichert. Weitere Informationen zu unseren Gruppen können Sie dem aktuellen Sportprogramm entnehmen. Gerne beantwortet auch unser Mitarbeiter in der Geschäftsstelle Ihre Fragen.
Weitere Infos aus der Rahmenvereinbarung über das „Funktionstraining/ Rehasport“ erhalten Sie über den Behindertensportverband.