Jeder Tag ohne Rückenschmerzen ist ein guter Tag.
Wirbelsäulengymnastik ist etwas für alle, die unter Verspannungen leiden, Haltungsschwächen haben oder die Rückenmuskulatur gezielt stärken möchten. Die Wirbelsäulengymnastik ist eine spezielle Gymnastik, schwerpunktmäßig bezogen auf den Ausgleich muskulärer Dysbilanzen im Wirbelsäulenbereich und den Wirbelsäulennahen Gelenken (Schulter, Hüfte). Durch gezielte Gymnastik sollen die Muskel- und Gelenkfunktionen verbessert und die Beweglichkeit erhalten werden. Dazu gehören auch Koordinationsübungen, Körperwahrnehmung, Kräftigung, Stabilisation, Mobilisation und Entspannung, je nach Krankheitsbild des Patienten. Eine qualifizierte Haltungsschulung, der Einbau von rückengerechter alltäglicher Bewegung sowie Entspannungsübungen sind weitere wichtige Säulen in diesem Wirbelsäulen-Sportangebot. Dabei kommen teilweise kleine Handgeräte, wie z. B. Thera- Band, Hanteln, Flexibar usw. zum Einsatz.
Regelmäßige körperliche Bewegung fördert die Gesundheit.
Alle unsere Gruppen sind qualitätsgesichert. Laut Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen sind vom Funktionstraining/ Rehasport folgende Maßnahmen Grundsätzlich ausgeschlossen,
- die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer), beinhalten.
- die vorrangig oder ausschließlich auf Beratung und Einübung von Hilfsmitteln abzielen (z. B. Rollstuhlkurse),
- die vorrangig oder ausschließlich Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich umfassen.
Verordnungen
Jeder Teilnehmer*in kann mit einer Verordnung „Funktionstraining/ Rehasport“ an entsprechende Gruppen teilnehmen. Die Verordnung erfolgt durch den behandelnden Arzt, die anschließend durch die zuständige Krankenkasse genehmigt werden muss. Privatversicherte und Beihilfeempfänger sollten eine mögliche Kostenübernahme vor Beginn des Funktionstrainings abklären!
Nach Genehmigung der Krankenkasse wird die Verordnung beim zuständigen Übungsleiter*in abgegeben. Anschließend muss die Teilnahme durch Unterschrift bestätigt werden. Die anschließende Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt durch den Verein.
Leistungsträger
- Gesetzliche Krankenkassen
- Gesetzliche Rentenversicherungsträger
- Private Krankenkassen
Ziel der Verordnungen
- Ziel des Trainings ist die Verbesserung oder auch teilweise Wiederherstellung von Funktionseinschränkungen eines Körperteils.
- Das gesellige Miteinander in der Gruppe fördert den Austausch und die Motivation, regelmäßig an den Einheiten teilzunehmen.
- Erhalt und Verbesserung der Gelenkfunktion
- Erhalt und Verbesserung der Kraft, Beweglichkeit und Koordination
- Schulung der Körperwahrnehmung
- Schmerzlinderung
- Hilfe bei der (Alltags-) Krankheitsbewältigung
- Hilfe zur Selbsthilfe, u.a. gruppendynamische Effekte zum Erfahrungsaustausch nutzen
- Motivation und Anleitung zu eigenständigem Training
Kosten
Wenn Sie uns eine genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie. Die Übungseinheit umfasst hier lt. Rahmenvereinbarung bei Trockengymnastik 30 Minuten. Möchten Sie das Zusatzangebot des Vereins nutzen, 60 Minuten teilzunehmen, ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich.
Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2011.
Bei Vorlegen einer Verordnung z.B. „Funktionstraining“ wird der Mitgliedsbeitrag im Genehmigungszeitraum von 12,50€ auf 7,50€ pro Monat verringert. Nach Beendigung der Verordnung wird der Beitrag automatisch wieder angepasst!
Alle Gruppen sind aktuell voll. Eine Teilnahme ist nur nach Rücksprache mit der OSC- Zentrale möglich!
Zeiten und Ansprechpartner:
Fit& Fun, Schützenstr. 10
Dienstag 10.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch 08.30 – 09.30 und 09.45 -10.45 Uhr
Astrid Blanke, Telefon: 05491/ 4885
Donnerstag 09.45 – 10.45 Uhr
Sabine Kähling, Telefon: 05491/ 671872
Donnerstag 18.00-19.00 Uhr
Lena Völkerding Telefon 015785672235
Zeiten und Ansprechpartner:
Sporthalle Sierhausen, In der Jeest 1
Dienstag 18.30 – 19.30 Uhr
Janina Stuke, Telefon: 05491/ 977317
Mittwoch 18.45 – 19.45 Uhr
Sabine Kähling, Telefon: 05491/ 671872